Hinweise
Zur freundlichen Beachtung
Zusteigestellen bei Wanderfahrten mit dem Bus
- Oberrimsingen, Beim Schloss
- Niederrimsingen, Gasthaus Tanne
- Gündlingen, Bushaltestelle bei ehemaliger Pizzeria Romantica
- Gündlingen, Bushaltestelle Spielweg beim Kindergarten
- Hochstetten, Bushaltestelle Adler
- Breisach, Bushaltestelle Hohenzollernstraße
- Breisach, Busbahnhof, Haltestelle Bürgerbus
Unsere Wanderordnung
- Die Wanderungen werden bei fast jeder Witterung durchgeführt. Regenschutzkleidung und geeignetes Schuhwerk sind grundsätzlich erforderlich. Bei extremen Wetterlagen behalten wir uns Änderungen des Wanderplanes vor.
- Erst eine harmonische Wanderung und ihre reibungslose Durchführung verschaffen Genuss und Erholung. Deshalb werden die Teilnehmer gebeten, dem Wanderführer Folge zu leisten und ihm die Führung nicht durch Vorauseilen oder Zurückbleiben zu erschweren. Es wird ein kameradschaftliches Verhalten während der Wanderung erwartet.
- Pflanzen, Blumen und Tiere zu schützen ist oberstes Gebot der Wanderer.
- Die Beteiligung an den Veranstaltungen des Schwarzwaldvereins geschieht auf eigene Gefahr. Es haftet weder der Verein noch der jeweilige Wanderführer für Unfälle und Schäden der Teilnehmer.
- Die Einkehr in eine Gaststätte mit Terminplannung und Reservierung wird vom Wanderführer geregelt.
- Es wird empfohlen die Markierung unserer Wanderwege und die Wanderkarten des Schwarzwaldvereins zu beachten.
- Nichtmitglieder sind stets willkommen. Sie werden gebeten, sich zu Beginn der Wanderung mit dem Wanderführer bekannt zu machen. Sie erkennen damit die Wanderordnung an. Nach mehrmaliger Teilnahme sollten Nichtmitglieder jedoch dem Verein beitreten und diesen damit unterstützen.
Allgemeines
- Wer an zehn oder mehr Wanderungen im laufenden Jahr teilnimmt, erhält ein Präsent. Skiwanderungen und Radwanderungen werden in der Wertung den Wanderungen gleichgestellt.
- Jeweils in der Woche vor einer Wanderung erfolgt regelmäßig die Bekanntgabe von Einzelheiten oder aktuellen Änderungen in der örtlichen Presse und anderen Mitteilungsblättern sowie in den Aushängekästen. Bei größeren Fahrten oder besonderen Anlässen erfolgt zusätzlich die Bekanntgabe durch Rundschreiben.
- Bei Fahrten mit dem Bus ist eine Anmeldung beim jeweiligen Wanderführer erforderlich. Wer trotz Anmeldung ohne Entschuldigung an Wandertagen mit Busbeförderung nicht erscheint, wird die Kosten des Fahrpreises übernehmen müssen.